Fragen und Antworten


Zum Verkauf Ihrer Immobilie relevante Unterlagen

  • Kaufvertrag / Überlassungsvertrag
  • Erbbauvertrag
  • Wertgutachten
  • Grundbuchauszug (aktuelle beglaubigte Ausfertigung)
  • Flurkarte / Auszug aus dem Liegenschaftsregister
  • Bauzeichnungen / Bauplan / Grundrisse
  • Detaillierte Objektbeschreibung
  • Berechnung des umbauten Raumes
  • Gebäude- / Brandversicherungsnachweis
  • Wohnflächenberechnung
  • Teilungserklärung
  • Aufstellung durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen
  • Aufstellung durchzuführender Modernisierungsmaßnahmen
  • Energieausweis
  • Protokoll der letzten 2 Eigentümerversammlungen
  • Objektfotos / Videobesichtigung

Ein rechtlich bedeutsames Geschäft ist der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages. Die Protokollierung hat vor einem Notar zu erfolgen. Die folgenden Hinweise können darauf vorbereiten und helfen Fehler zu vermeiden.

Der Erwerb einer Immobilie lässt sich in drei Grundtypen einordnen:

  • Kauf eines unbebauten Grundstückes (Bauplatz), z.B. zur Bebauung als Bauherr durch eigene Vergabe
  • Kauf eines Grundstückes samt bestehendem Gebäude, z.B. Einfamilienhaus oder einer einzelnen Eigentumswohnung
  • Kauf einer Immobilie mit dem darauf zu errichtenden Gebäude (Haus- oder Wohnung), sogenannter Bauträgervertrag

Die Beurkundung

Sie erhalten vor dem Beurkundungstermin einen Kaufvertragsentwurf.
Sollten sich hierbei Fragen aufwerfen, können Sie diese gerne an Vitalis Immobilien stellen.
Vitalis Immobilien übernimmt für Sie die Abstimmung mit Notar und Käufer bzw. Verkäufer bezüglich des Beurkundungstermins und überbringt dem Notar alle wichtigen Unterlagen und Information zur Erstellung des Kaufvertrages. Zwischen der Übersendung des Kaufvertragsentwurfes und der Kaufvertragsprotokollierung liegt eine vierzehntägige Prüfungszeit.

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist für die Beurkundung erforderlich, es sei denn, Sie sind bereits persönlich bekannt. Falls der Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise über ein Bankdarlehen finanzieren lässt, sollten die Grundschuldbestellungsunterlagen rechtzeitig dem Notar übersandt werden.

In der Beurkundung wird der gesamte Vertragstext vorgelesen. Dies ist unabdingbar, damit den Vertragsbeteiligten der genaue Inhalt bewusst wird und eine nochmalige Prüfung durch die Vertragsschließenden und den Notar erfolgen kann. Aufkommende Fragen können jederzeit während der Beurkundung gestellt werden.

Der Verkauf

Zuerst erfolgen die Erklärungen über den Verkauf sowie die Grundbucherklärungen, d. h. es erfolgt eine Eintragung einer Eigentumsvormerkung. Eine Eigentumsvormerkung verhindert, dass der Verkäufer über das Vertragsobjekt verfügen kann. Der Käufer zahlt den Kaufpreis, wenn seine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist. Sobald der Käufer die Zahlung der Kaufpreises bestätigt hat, wird die eigentliche Eigentumsumschreibung erklärt.

Der Kaufpreis

Im Vertrag sind Regelungen über die Fälligkeit und die Bezahlung des Kaufpreises enthalten. Dies dient zur Schutz des Käufers vor ungesicherten Zahlungen.
Auf keinen Fall sollte der Kaufpreis bezahlt werden, bevor dem Käufer die Fälligkeitsmitteilung des Notars vorliegt.

Der Vertragsvollzug

Der Notar hat im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrags noch weitere Aufgaben:

  • Durchführen der ihm kraft des Gesetzes zustehenden Benachrichtigungen
  • Überwachung der Grundbucheintragung
  • Einholen von Bescheinigungen, Genehmigungen und Negativatteste, um die Veranlassung der Kraufpreisfäligkeitsmitteilung abzuwickeln.

Folgendes sollte noch beachtet werden:

  • Die Grundsteuer muss von jedem Grundbesitzer bezahlt werden. Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres ist diese zu bezahlen.
  • Der Eigentümerwechsel muss binnen drei Monaten beim Finanzamt gemeldet werden.
  • Die Gebäudeversicherungen werden kraft Gesetzes auf den Erwerber übergehen. Der Versicherer und der Erwerber haben dann ein Kündigungsrecht von einem Monat. Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden.